Januar 2009
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Döner, aber schöner!
Wenn Ihnen jemand einen Döner Kebap an den Kopf wirft, nehmen Sie das bloss nicht persönlich. Es handelt sich dabei um keine schwerwiegende Verletzung Ihrer Würde und Ehre. Zumindest nicht laut Münchner Amtsgericht, das letzten April eine Klage wegen Dönerkopfwurf zurückgewiesen hat: Einem Kunden hat der Döner nicht geschmeckt und er wollte sein Geld zurück. Die Imbissfrau weigerte sich, worauf...
Jan. 12
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